Artemisia annua, eine Pflanze, über die zahlreiche Gerüchte im Umlauf sind - unter anderem heißt es, es handle sich um eine “illegale Pflanze”.
Auch wir werden immer wieder gefragt, ob Artemisia annua nicht verboten sei. Diese Bedenken sind verständlich, da zwischen 2021 und 2023 einige Zeitungsartikel wie "Beifuß-Streit: Polizei geht vor" oder "Verkauf von Artemisia Annua bleibt verboten" auftauchten. Diese Schlagzeilen hatten jedoch lediglich das Ziel, den aktuellen Sachverhalt vereinfacht und ansprechend darzustellen.
Tatsächlich ist die Situation jedoch deutlich komplexer und erfordert weitere Erklärungen, die wir in diesem Blogbeitrag näher erläutern möchten.
Kurz gesagt: Der einjährige Beifuß (Artemisia annua) ist nicht verboten. Denn er fällt innerhalb der EU lediglich unter eine besondere Verordnung.
Im Allgemeinen gilt: Solange es sich bei einem Gewächs nicht um eine giftige und/oder abhängig machende Substanz handelt, ist ein Same oder eine Pflanze (z.B. Aloe vera) als solche nicht verboten. Da zum Beispiel getrocknete Aloe vera bereits vor dem 15.5.1997 verwendet wurde, kann sie im Einklang mit den Behörden auch verkauft werden. Bei Streitfällen dazu wird in Deutschland eine Expertenkommission eingesetzt. Das Problem hierbei ist jedoch, dass in jedem Land Europas, aber auch in manchem Landkreis völlig unterschiedlich geurteilt wurde und bis heute wird.
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Die aktuelle Rechtslage von Artemisia annua
Im November 2019 setzte die EU Artemisia annua auf eine spezielle Liste, unter die alle Produkte fallen, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in "nennenswertem Umfang" in der Europäischen Union verwendet wurden.
Das bedeutet konkret: Die EU verlangt derzeit eine erneute Zulassung von Artemisia annua. Eine Pflanze, die seit über 2000 Jahren weltweit hohes Ansehen genießt und bereits vor Christi Geburt von Menschen verwendet wurde.
Eine Pflanze, für deren Wiederentdeckung im Jahr 2015 die chinesische Forscherin Youyou Tu den Nobelpreis erhielt.
Eine solche erneute Zulassung ist nicht nur ein langwieriger Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, sondern würde auch Millionen von Euro kosten - ohne eine Garantie auf Erfolg. Kurz gesagt: ein Todesurteil für jeden kleineren Betrieb!
Unsere Anfänge und die Unterstützung des Staates
Seit mehr als 35 Jahren widmen wir uns intensiv der Erforschung und Verwendung von Artemisia annua. Seit 2015 vertreiben wir über unsere Initiative teemana Artemisia annua und andere wertvolle Pflanzenprodukte weltweit. Zu dieser Zeit erhielten wir sogar maßgebliche Unterstützung von staatlicher Seite in Deutschland. Wir belieferten wichtige Institutionen im Ausland und erhielten zusätzliche Unterstützung von der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) für die Verbreitung des Wissens über A-3 und die Etablierung von A-3 Feldern im Kongo.
Das Bundesministerium für Forschung und Bildung titulierte sogar: "Artemisia annua - In Deutschland ist diese Pflanze eher als Unkraut bekannt, doch sie kann viel mehr – sie kann die Welt verändern."
Jedoch wurde diese Unterstützung bald darauf abrupt beendet, als Artemisia annua 2019 von der EU neu klassifiziert wurde und unser Unternehmen von einem auf den nächsten Tag verfolgt wurde. Seit Jahren sehen wir uns nun politischen Hürden seitens des deutschen Staates und der EU-Lobby gegenüber. Trotz dieser Hindernisse und mit großem Mut sowie Ihrer Unterstützung haben wir bisher standhaft durchgehalten.
Der weltweite Kampf für Artemisia annua
Wie bereits erwähnt, ist Artemisia annua nicht verboten. Dennoch fühlten wir uns wie Kriminelle, als sich die Lage am 10.05.2022 in einer Razzia zuspitzte.
Nachdem wir erneut eine Zwangsgeldforderung in Höhe von 30.000,00 Euro erhalten hatten, folgte ein regelrechter Überfall in unserer privaten Wohnung um 9.00 Uhr morgens.
Das Amtsgericht hatte einen Durchsuchungsbefehl angeordnet. Unangemeldet, wie das wohl so üblich ist, kamen bewaffnete Polizeibeamte zu uns herein sowie eine „unabhängige Zeugin“ der Stadt.
Gleichzeitig trafen sie auch in unseren Geschäftsräumen ein, wo jegliche Behälter mit Artemisia annua versiegelt wurden und uns der weitere Verkauf zunächst untersagt wurde.
Wir waren bis aufs Mark erschütternd und uns fehlten die Worte. Doch trotz alledem dachten wir nicht einen Moment daran, aufzugeben. Denn es war seit jeher unser großes Ziel, Artemisia annua Produkte für alle Menschen zugänglich zu machen.
Daher kommt der Irrglaube, Artemisia annua sei verboten
Mit diesem Bericht möchten wir keine Sympathien erzwingen, sondern lediglich die wahre Geschichte korrekt erzählen. Oft wird sie nur fragmentarisch wiedergegeben, was viele Menschen zu der falschen Annahme verleitet hat, dass Artemisia annua verboten sei.
Trotzdem können wir leider noch nicht von einem Sieg sprechen, denn wir kämpfen weiterhin tagtäglich für das Recht aller Pflanzenliebhaber in Deutschland.
Fazit: Unser Artemisia annua ist weiterhin für Sie verfügbar
Wie Sie nun erfahren haben, haben wir einen langen Kampf auf uns genommen, der noch immer andauert, um Artemisia annua weiterhin für Sie anbieten zu dürfen. Sicher war es nicht immer einfach. Es gab Momente, in denen wir uns erschöpft fühlten und am liebsten aufgegeben hätten, ganz zu schweigen von der finanziellen Belastung, die beinahe das Ende unseres Betriebs bedeutet hätte.
Dennoch war der Wille für Gerechtigkeit in uns zu stark. Wir konnten und wollten uns nicht damit zufriedengeben, den einjährigen Beifuß einfach aufzugeben. Heute sind wir überaus stolz und dankbar, dass wir diesen Weg mit der tatkräftigen Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden standhaft gemeistert haben. Denn wie Sie sehen, hat es sich gelohnt - ansonsten würden Sie heute nicht diese Zeilen lesen.
Entdecken Sie jetzt unser einmaliges Artemisia annua anamed (A-3) und seien Sie Teil unserer Bewegung für freien Zugang zu Pflanzenprodukten der besonderen Art.